Bis zu welcher Höhe haften Beschäftigte im Nahverkehr, wenn sie im Dienst einen Unfall bauen? Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht in Halle/ Saale am Donnerstag zu beschäftigen. Es verhandelt die Klage des Straßenbahnfahrers Enrico S. gegen seinen »Arbeitgeber«, die Hallesche Verkehrs AG (HAVAG). Diese hatte ihm infolge eines Verkehrsunfalls im Herbst 2005 eine Regresszahlung von 20 000 Euro abverlangt. Der Fahrer habe »grob fahrlässig« gehandelt, so die Begründung des Unternehmens. Der Einspruch des Betriebsrats, der dies energisch bestreitet, wurde von den Verantwortlichen ignoriert.
Das ist der erneute Versuche des Managements, das Risiko in Haftungsfragen auf die Beschäftigten abzuwälzen! Auch in anderen Nahverkehrsgesellschaften schaue man deshalb bereits auf das für Donnerstag erwartete Urteil in dem Fall.