Erneut stand am Donnerstag, 13.12.2007, ein Straßenbahnfahrer in Halle/Saale wegen Haftungsfragen vor Gericht. Dieses mal beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht mit der Klage der Halleschen Verkehrs- AG (HAVAG) gegen Straßenbahnfahrer Ingolf B.
Klage des Arbeitgebers beim Prozess vor dem LAG Sachsen – Anhalt abgewiesen
Bereits in der Verhandlung am 30. März 2007 widersprach das Arbeitsgericht Halle dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und legte damals die Regresssumme auf 2 Monatsgehälter fest. Dagegen ging der Vorstand der HAVAG in Berufung.
Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen – Anhalt nahm allerdings einen überraschende Verlauf, da während der Verhandlung festgestellt wurde, dass der im Verkehrsbereich Sachsen – Anhalts noch gültige Tarifvertrag BMT-G-Ost, in Anlehnung an das Beamtenrecht des Landes, eine Arbeitnehmerhaftung nur bei grober Fahrlässigkeit vorsieht.
Das Urteil des LAG war folgerichtig. Das LAG widersprach dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, hob das Urteil des Arbeitsgerichtes Halle auf und wies die Klage des Vorstandes der HAVAG zurück. Unser Kollege Ingolf B. braucht nun keinen Regress zu bezahlen… es sei denn, die HAVAG beschwert sich beim Bundesarbeitsgericht!