Bereits im Januar hat die ver.di-Mitgliederversammlung im Klinikum Stuttgart einen an den Bundesvorstand und Bundestarifkommission gerichteten Antrag zur Kündigung des Schlichtungsabkommens einstimmig beschlossen.
Aufbauend auf den Warnstreiks Mitte Februar bis Anfang März hätte nach Scheitern der Verhandlungen Urabstimmung und Streik folgen können. Die Schlichtung zwingt uns jetzt eine Pause auf: es gilt Friedenspflicht. „Die Friedenspflicht unterbricht und schwächt den aufgebauten Druck zu Lasten der Arbeitnehmer beim Ergebnis“, hatte die ötv Stuttgart 2000 in ihrem Antrag zur Kündigung der Schlichtungsvereinbarung an den ötv-Gewerkschaftskongress festgestellt.
Dies trifft auch heute noch zu.