Lohnverluste für ErzieherInnen im TVÖD

Wir benötigen eine grundlegende tarifpolitische Wende:
Schluss mit dem Verzicht – Kampfkraft nutzen!

Was bedeutet der TVÖD für ErzieherInnen?

Steigende Mieten, Mehrwertsteuererhöhung, Anstieg der Lebensmittelpreise, explodierende Strom- und Benzinpreise. Vielen reicht der Lohn schon lange nicht mehr. Besonders nach der Einführung des neuen Tarifsystems Tarifvertrag Öffentlicher Dienst TVÖD bzw. Tarifvertrag Länder TVL hat es statt der versprochenen Harmonisierung tatsächlich Verschlechterungen gegeben, die Verluste bedeuten, für viele sogar massiv.

Daher benötigen wir eine grundlegende tarifpolitische Wende:

Schluss mit dem Verzicht – Kampfkraft nutzen!

Gerade der Abschluss zum TVÖD zeigt: Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Tarifkampf nicht den oberen Funktionären überlassen. Wir müssen organisierten Druck von unten aufbauen und uns aktiv einmischen, um ein Ergebnis zu erreichen, mit dem wir eine wirkliche Verbesserung erreichen.
Wir fordern:

Eingruppierung aller ErzieherInnen, die bisher in BAT VIb eingruppiert waren in die EG 8, Stufe 2 des TvöD. Das ist ein Anfangsgehalt von 2.140 Euro und ein Endgehalt von 2.493 Euro! Zusätzlich fordern wir in der Tarifrunde 2008 eine tabellenwirksame Erhöhung der Gehälter um 350 Euro im Monat, wie vom ver.di-Bezirk München gefordert!

  • Abschaffung des § 18 TvöD (Leistungsbezahlung)!
  • Bei Stellenwechsel darf es keine Abgruppierung geben!
  • Statt Arbeitszeitverlängerung fordern wir die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich!

Was bedeutet der TvöD für ErzieherInnen?

Am 01.10.2005 wurde der BAT abgeschafft und durch den viel schlechteren TvöD ersetzt. “Keiner verliert etwas, viele Beschäftigte werden auch materielle Gewinne haben.” So lautete die Botschaft von ver.di nach dem Abschluss. Die Realität für die Beschäftigten sieht ganz anders aus:

  • Es wurde ein Niedriglohn (1.286 Euro) eingeführt, der die unterste Lohngruppe des BAT noch mal um 300 Euro
  • absenkt.
  • Verheirateten- und Kinderzuschläge fallen ganz weg.
  • Seit 2007 gibt es kein Urlaubsgeld mehr. Es gibt nur noch eine Jahressonderzahlung, die je nach Entgeltgruppe von 60% bis 90% eines Monatsgehalts gestaffelt ist.
  • Als Ausgleich für den Wegfall des Urlaubsgelds und der Kinderzuschläge soll eine leistungsabhängige Zulage als Nasenprämie (“loB”) an wenige verteilt werden.
  • Bei Stellenwechsel wird man/frau wieder zum Berufsanfänger degradiert. Das bedeutet bis zu mehreren Hundert Euro Lohnverlust im Monat, im Extremfall sogar über 1.000 Euro.

Lohnverlust

Seit dem Oktober 2005 neu eingestellte ErzieherInnen in Kindertagesstätten bekommen eine Vergütung nach EG 6, Stufe 2 in Höhe von 1.960 Euro im Monat. Würden sie nach dem bis 31.09.2005 gültigen BAT eingestuft bekämen sie einen Monatsbruttolohn von 1.864 Euro (Grundvergütung 1.283,36 Euro, Ortszuschlag 473,21 Euro, Allgemeine Zulage 107,44 Euro) plus 332,34 Euro Urlaubsgeld, plus 82,14% eines Monatslohnes als Weihnachtsgeld. Dazu noch Verheirateten- und Kinderzuschläge. Nach drei Jahren sind ErzieherInnen früher in BAT Vc aufgestiegen. Nach weitern vier Jahren gab es eine Vergütungsgruppenzulage. Das Entgehalt einer ledigen Erzieherin betrug im Westen auf einer vollen Stelle 2.427 Euro. Das Endgehalt in der TvöD EG 6 ist 2.285 Euro. Berechnungen ergeben über die Lebensarbeitzeit gerechnet (bis 65. Lebensjahr) folgenden Lohnverlust:

  • 145.000 Euro bei einer ledigen Erzieherin (BAT VIb/EG6)
  • 191.000 Euro bei einer verheirateten Erzieherin ohne Kinder
  • 214.000 Euro bei einer verheirateten Erzieherin mit einem Kind
  • 238.000 Euro bei einer verheirateten Erzieherin mit zwei Kindern

Neue Entgeltordnung

Der TvöD soll durch eine neue Entgeltordnung ergänzt werden. Diese soll in den nächsten Monaten ausgehandelt werden. Bisher wurden sogenannte Eckeingruppierungen vereinbart:

  • EG 5 für Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt
  • EG 9 für Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium bzw. Bachelor voraussetzt
  • EG 13 für Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. Master voraussetzt

Da die Ausbildung zur Erzieherin 3 Jahre dauert (wobei die zwei Jahre Vorpraktikum nicht anerkannt werden) wollen die Arbeitgeber sie künftig in EG 5 eingruppieren. Das würde bedeuten, dass eine Erzieherin nur noch einen Bruttolohn von 1.875 Euro bekommt. In der letzten Entwicklungsstufe (nach 15 Jahren) käme sie dann auf 2.185 Euro. Das wären ca. 100 Euro im Monat weniger als nach der jetzigen Übergangsregelung (EG 6) und ca. 200 Euro weniger gegenüber dem BAT. Weil die Sozialzuschläge weg sind, ist der Verlust für KollegInnen mit Kinder noch viel größer. Ver.di hat für die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung zusätzlich zu den Eckeingruppierungen sogenannte 5 “weiche Kriterien” oder Zusatzmerkmale vorgeschlagen (Selbstständigkeit, Verantwortung, Schwierigkeit, soziale Kompetenz, psychische und physische Anforderungen). Jedes zu 100% erfüllte Zusatzmerkmal soll jeweils zu einer höheren Entgeltgruppe führen. In der Theorie könnte man also maximal fünf Entgeltgruppen höher kommen. Ob diese Kriterien erfüllt sind, soll aber auf betrieblicher Ebene festgelegt werden. Und hier sitzen die Arbeitgeber am längeren Hebel. Deshalb lehnen wir diese Eingruppierungsregeln ab und fordern stattdessen für die einzelnen Berufe und Tätigkeiten verbindliche Eingruppierungen in die Eck-Gruppen.

Leistungsorientierte Bezahlung

Die Finanzierung dieser leistungsorientierten Bezahlung (kurz “loB“) erfolgte aus den Überleitungsgewinnen, der schrittweisen Absenkung der Jahressonderzahlung sowie aus der Abschaffung der Kinderzulagen. Mit anderen Worten:
Die ErzieherInnen bezahlen ihre “Belohnung” aus eigener Tasche!
Die Anforderungen an das pädagogische Personal sind im Laufe der Zeit ( vor allem durch den Bayrischen Erziehungs- und Bildungsplan) stetig gewachsen. Die Diskussion um die individualisierte Leistungsbezahlung lenkt nur von der drängenden Forderung nach Senkung der Arbeitsbelastung und dem massivem Problem des Personalmangels in Kindertagesstätten ab! Es führt zu verstärktem Ellenbogenverhalten unter den KollegInnen und zu Konkurrenzdenken, dass das Solidaritätsverhalten und die Teamarbeit schwächt!

Arbeitszeitverlängerung

Der TvöD ist ein Tarifvertrag zur Arbeitszeitverlängerung. Die Beschäftigten des Bundes im Westen müssen eine halbe Stunde länger arbeiten. Mit der Öffnungsklausel zur 40-Stunden-Woche (§ 6 )und der Meistbegünstigtenklausel wurden den Arbeitgebern zwei Hebel für weitere Erpressungen in die Hand gegeben, die sie prompt genutzt haben. Mit Streik haben sich die ErzieherInnen, Müllfahrer und Krankenschwestern in Hamburg, Niedersachsen und Baden Württemberg 2006 gegen eine Arbeitszeitverlängerung zur Wehr gesetzt. Am Ende gab es den “Kompromiss” einer unbezahlten Verlängerung auf 39 Wochenstunden. Den Arbeitgebern ist das noch nicht genug. Sie verlangen eine bundesweite Verlängerung der Arbeitszeit auf das Niveau der Landesbeschäftigten in Bayern von 40,1 Stunden in der Woche. Wenn 38,5 Stunden = 100 %, also 0,385 h = 1 %, dann entsprechen 40 Stunden = 103,896104 % (40/0,385). Das würde bedeuten, eine Anhebung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich entspräche einem Einkommensabbau von 3,9 %! Ganz zu schweigen von den Arbeitsplätzen die vernichtet werden würden!

Diskriminierung von Frauenberufen

Die frauenspezifische Benachteiligung sollte mit dem TvöD abgeschafft werden. Gender Mainstreaming war das große Schlagwort. Sowohl Arbeitgeber als auch ver.di-Funktionäre reden im Zusammenhang mit dem TvöD vom Prinzip der “Leistungsgerechtigkeit”. Damit sagen sie auf zynische Weise, dass wir mit dem BAT überbezahlt waren und erst mal die Löhne abgesenkt werden mussten. Und obwohl dieser “Frauenberuf” aus pädagogischen Gründen (Bezugsperson beider Geschlechter) dringend mehr männliche Erzieher bräuchte, werden es sich die Herren der Schöpfung zweimal überlegen, ob sie mit diesem Gehalt ihre Familie ernähren können.
Wir meinen: die schlechte Bezahlung in Sozialberufen muss endlich abgeschafft werden. Wir ErziehrerInnen müssen eine fünfjährige Ausbildung absolvieren. Die Anforderungen an uns steigen ständig. Es ist allerhöchste Zeit, dass unser Lohn steigt!

Einmischen, statt abwarten

Die Erfahrungen der letzten Tarifrunden im öffentlichen Dienst hat gezeigt, dass wir verlassen sind, wenn wir uns auf den Gewerkschaftsapparat verlassen. Wir müssen uns selbst organisieren! Das fängt an mit betrieblichen und lokalen Treffen von ErzieherInnen. Wir können Aktionskomitees und/oder eine gewerkschaftliche Betriebsgruppe gründen. Wir müssen unsere Forderungen an ver.di und die GEW artikulieren und Druck auf die Gewerkschaften ausüben. Wir sollten in die Gewerkschaft eintreten und dort mit dem “Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di” für einen Kurswechsel in der Tarifpolitik kämpfen. Wir müssen uns auf einen Streik im Jahr 2008 vorbereiten. Dass ErzieherInnen streiken können, haben die KollegInnen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern 2006 gezeigt. Sie waren in vielen Orten die Speerspitze der Streikbewegung.

Streikrecht
Streiken ist ein Grundrecht, das in Artikel 9 des Grundrechtes verankert ist.
Alle KollegInnen, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, dürfen an einem Streik bzw. Warnstreik teilnehmen!

Allerdings zahlt die Gewerkschaft den entfallenden Lohn nur an ihre Mitglieder. Verglichen mit dem Lohn den ihr im Verlaufe eures weiteren Arbeitslebens mit diesem Tarifvertrag verlieren werdet (bis zu 238.000 Euro!) ist der Verlust während eines Streiks (als Nicht-Mitglied) kaum der Rede wert.

Deshalb: Gewerkschaftlich organisiert oder nicht – Niemand darf euch das Recht nehmen für eure Anliegen aufzustehen und zu kämpfen! Es wird zu Streiks kommen und jeder Einzelne von euch zählt!

Weitere Infos zum Streikrecht findet ihr hier.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di war von Anfang an gegen den TvöD. Unsere Broschüre “TvöD nachgerechnet” und andere Materialien gibt es unter www.netzwerk-verdi.de. Wenn ihr Fragen zum TvöD oder zum Streikrecht habt, die ihr nicht von Gewerkschaftsfunktionären beantwortet bekommt, könnt ihr euch auch direkt an das Netzwerk wenden: info(at)netzwerk-verdi.de

Kontakt München: muenchen(at)netzwerk-verdi.de