Bei seiner Mitgliederversammlung am 10.11. hat der Verband der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) beschlossen von ver.di die Einführung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und 6 Minuten für alle kommunalen Beschäftigten zu fordern.
Der VKA bezieht sich damit auf die von ver.di im TVöD unterschriebenen Meistbegünstigungsklausel. Diese lautet:
„Sofern (…)ver.di für ein oder mehrere Bundesländer einen Tarifvertrag abschließt, der von den Regelungen des TVöD oder der ihn ergänzenden Tarifverträge in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlung (Zuwendung, Urlaubsgeld u.a.) abweichende Inhalte hat(…)vereinbaren die Tarifvertragsparteien ohne weitere Verhandlungen folgendes: Die rechtsverbindliche Unterschrift der Gewerkschaft ver.di unter den ausgehandelten Tarifvertrag gilt zugleich als unwiderrufliches Angebot an den Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände.“ ( §1 , TV-Meistbegünstigung, 9.2.2005)
Weil ver.di im TV-L für die Länderbeschäftigten in Bayern eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und 6 Minuten unterschrieben hat, soll diese Regelung jetzt bundesweit für die Kommunen gelten. Für den Fall, dass ver.di dies nicht akzeptiert, weigert sich der VKA die Nachverhandlungsergebnisse zur Überleitung des TVöD umzusetzen.
Diese Entwicklung zeigt erneut das Ausmaß der tarifpolitischen Katastrophe des TVöD.
Niemals hätte eine Gewerkschaft einen solchen Absenkungstarifvertrag und eine solche Meistbegünstigungsklausel unterschreiben dürfen. Dazu gab es eine Alternative. Die Gehaltstarifverträge hätten zum 31.1.2005 gekündigt und gleichzeitig die Verhandlungen zum TVöD abgebrochen werden können.
Es hätte eine offensive Lohn- und Gehaltsforderung gestellt und dafür ein bundeseinheitlicher Streik im öffentlichen Dienst organisiert werden können. Zusätzliches Streikziel hätte die Rücknahme aller bis dahin durchgesetzten Verschlechterungen bei Weihnachts-, Urlaubsgeld und Arbeitszeit bei BeamtInnen und Landesbeschäftigten sein müssen.
Die im Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di zusammengeschlossenen Kolleginnen waren von Anfang an gegen den TVöD.
Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ hat auch immer wieder, in seinen Publikationen und auf Bezirkskonferenzen, auf die Falle der Meistbegünstigungsklausel hingewiesen.
Unsere ver.di-Führung verkauft den TVöD und TV-L als „Meilenstein“ in der Tarifgeschichte.
Wir sagen:
Dieser Meilenstein weist in die völlig falsche Richtung. Das neue Tarifrecht ist die größte Niederlage im öffentlichen Dienst in der Nachkriegsgeschichte. Die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst erfahren das derzeit am eigenen Geldbeutel und durch längere Arbeitszeiten.
Die erneute Provokation des VKA zeigt, dass die Arbeitgeber nicht locker lassen bei der Durchsetzung der unbezahlten Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden und mehr. Es ist an der Zeit, dass ver.di diese Vorstöße mit der Forderung nach radikaler Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich beantwortet. Der TVöD muss gekündigt werden. Alle Verschlechterungen des TVöD müssen zurückgenommen werden. Statt weiteren Lohnverzicht und Arbeitszeitverlängerung sind folgende Tarifziele notwendig:
- 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich für alle Arbeiter, Angestellten und Beamten bei Bund, Länder und Kommunen
- Lohnerhöhung um 300 Euro brutto/Monat und einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto bzw. 12 Euro in der Stunde.
- Keine Klauseln gegen uns, die Beschäftigten.
- Wenn die Arbeitgeber sich an keine Verträge halten wollen, so muss sich auch verdi nicht gezwungen sehen, dieses zu tun, deshalb:
- Sofortige Kündigung der zu lange laufenden Tarifverträge und unmittelbare
- Vorbereitung von Streikmaßnahmen in allen Bereichen, um die oben genannten
- Forderungen durchzusetzen und die in TVöD und TV-L enthaltenen
- Verschlechterungen zu beseitigen.