Arbeitsgerichtsprozess zur Arbeitnehmerhaftung in Halle

Am Donnerstag, den 15.11.2007 fand vor dem Arbeitsgericht Halle der Prozess gegen unseren Kollegen, den Straßenbahnfahrer Enrico S., statt.


Dem Aufruf des Solikreises zur Unterstützung folgten mehr als 20 Kollegen, Freunde und Interessierte. Sie protestierten vor Verhandlungsbeginn gegen die Verfahrensweise der HAVAG, das Versicherungsrisiko auf die Mitarbeiter abwälzen zu wollen. Zu Recht wies die Richterin während der Verhandlung darauf hin, „dass wir es hier mit Menschen zu tun haben!“ Die Frage der Arbeitnehmerhaftung bei Gefahr geneigter Tätigkeit wurde eindeutig zu Gunsten von Enrico S. beantwortet.

In Anlehnung an einen ähnlich schweren Fall innerhalb der HAVAG betonte die Richterin, dass im vorliegenden Fall maximal von einer mittleren Fahrlässigkeit auszugehen sei. Das Arbeitsgericht schlug am Donnerstag einen Vergleich vor, in dem Enrico S. einen Regress in Höhe von zwei Bruttomonatslöhnen an seinen Arbeitgeber zahlen soll. Eine Antwort der HAVAG steht dazu noch aus.