TV-L: Kein Grund für Bescheidenheit – Forderungen voll durchsetzen!

Nach wie vor verdienen Beschäftigte der Bundesländer weniger als ihre KollegInnen in anderen Teilen des öffentlichen Dienstes. Rund vier Prozent beträgt der Lohnunterschied. Auch die Verbesserungen des letzten Jahres im Sozial- und Erziehungsdienst, sowie der Pflege im TVÖD wurden bisher nicht auf den TV-L übertragen. Gleichzeitig sind die Steuereinnahmen der Länder um 4,6 Prozent im letzten Jahr gestiegen. NRW hat das letzte Jahr zum Beispiel mit einem Überschuss von 217 Millionen Euro abgeschlossen.