Der Tarifvertrag Altersteilzeit für den öffentlichten Dienst läuft Ende 2009 aus. Bei der gesetzlichen Altersteilzeit entfällt ab 2010 der staatliche Zuschuss.
Es ist dringend notwendig, dass der Tarifvertrag Altersteilzeit in der Tarifrunde 2010 verlängert wird. Die Konditionen dürfen dabei nicht verschlechtert, sondern müssen verbessert werden. Den Rechtsanspruch darf es nicht erst mit 60 Jahren, sondern mit 58 Jahren geben …
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